

Rechtszustand:
Ewiger Nießbrauch bis zum 2089, keine Belastungen.
Flächenverteilungsplan:
Möglichkeit der Ingangsetzung einer nicht lästigen Produktion: es stimmt
mit dem örtlichen Flächenverteilungsplan überein, in dem steht: Gebiet der
Kommerzdienstleistungen sowie der nicht lästigen Produktionsfunktionen.
Grundsteuer:
Die Steuer setzt sich aus 3 Teilen zusammen
- Gebäudesteuer - 2% des Gebäudewertes (Plätze, Zäune usw.)
- Steuer von der Grundfläche - 0,60 z³/m2
- Steuer von der Gebäudefläche - 14,55 z³/m2
Es besteht eine Möglichkeit einer teilweisen oder völligen Befreieung von
der Grundsteuer auf Grund der Verordnung des Stadtrates Gubin vom 23 Mai
2002. Die Höhe der Befreieung von der Grundsteuer ist von der Beschäftigungshöhe
auf Grund eines Arbeitsvertrages der Bewohner der Gemeinde Gubin mit dem
Stadtstatus bei dem Steuerzahler nach dem Datum des Tragens der Investitionskosten
nach den folgenden Regeln abhängig:
| Beschäftigungshöhe | Höhe der Befreiung von der Grundsteuer |
| Über 5 Personen | 10 % |
| Über 10 Personen | 30 % |
| Über 20 Personen | 50 % |
| Über 30 Personen | 100 % |
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